Zufallsbilder
4085 Weiden Schulstraße 29.11.2015
Hallo Gast!
Benutzername:Passwort:
Beim nächsten Besuch automatisch anmelden?
→ Registrierung  → Passwort vergessen
→ Erweiterte Suche


Bewerten:
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
  10 

Vorheriges Bild:



Ismaning  
Ismaning
Beschreibung: Auch so kann Lärmschutz gehen: Bis 1992 war Ismaning oberirdischer Endbahnhof der damaligen S3, aber schon seit den 80ern wurde an der Streckenverlängerung zum zukünftigen Flughafen gearbeitet. Die Ismaninger fürchteten damals schon den Mehrverkehr und schlugen der DB eine Tunnellösung für den zukünftigen Durchgangsbahnhof vor.

Die DB war zuerst nicht begeistert. Das war immerhin die deutlich teurere Lösung. Gleichzeitig war sie aber unter Zugzwang, denn zur Eröffnung des Flughafens musste die Strecke der zukünftigen S8 stehen. Das wussten die Ismaninger auszunutzen: Gegen den bestehenden Plan wurden einfach so viele Klagen und Beschwerden eingereicht, dass ein 'weiter so' die Fertigstellung bis deutlich nach 1992 verzögert hätte. Das wollte sich die Bundesbahn nicht geben - Ismaning bekam seinen unterirdischen S-Bahnhof.

Mittlerweile übrigens nicht mehr der einzige auf der Altstrecke. 2005 zog Unterföhring aus ganz ähnlichen Motiven nach.
Bildtyp/-art:
Schlüsselwörter:  
Datum: 17.01.2020 00:33
Hits: 986
Downloads: 0
Bewertung: 0.00 (0 Stimme(n))
Dateigröße: 466.6 KB
Hinzugefügt von: Stolt Jensenberg
Hersteller: NIKON CORPORATION
Modell: NIKON D5100
Belichtungszeit: 1/1000 sec(s)
Blende: F/4
ISO-Zahl: 800
Aufnahmedatum: 28.12.2019 11:36:47
Brennweite: 18mm
Kommentare
Dryas
Gast
Rechtsmissbrauch much?
17.01.2020 00:38  
Stolt Jensenberg
Member

Registriert seit: 18.06.2009
Kommentare: 6007
Sehe nicht
was an dem Vorgehen illegal war. Sie fanden den vorliegenden Plan Müll, also sind sie juristisch gegen ihn vorgegangen.
17.01.2020 07:49 OfflineStolt Jensenberg
Dryas
Gast
Naja
"Wir klagen einfach so lange bis uns das Urteil passt"... ein G'schmäckle hat das ja schon.
17.01.2020 10:25  
Stolt Jensenberg
Member

Registriert seit: 18.06.2009
Kommentare: 6007
Nicht ganz
„Wir klagen, um einen Zeitverzug zu erzwingen, um eine Alternative durchzusetzen die ihn nicht erfordert“

Man muss die Lösung nicht mögen. Illegal ist sie aber nicht. Prinzipiell ist das Gesetz ja genau dafür da, dass du eben einen Einspruch erheben kannst, wenn du mit einer Lösung nicht einverstanden bist.
17.01.2020 10:31 OfflineStolt Jensenberg
Dryas
Gast
Ja schon
Aber der Idee ist eben, dass dann ein Prozess stattfindet, beide Seiten angehört, das Für und Wider aller Optionen abgewägt werden und dann ein Urteil fällt.

Klagen wenn man genau weiß das der andere keine Zeit für sowas hat und lieber gleich klein bei gibt und das ausnutzen will... sauberes Spiel sieht für mich anders aus.
17.01.2020 16:20  
Dryas
Gast
Eben!
Man könnte jetzt zwar anführen dass es für die DB wenigstens um etwas ging, aber machen wir doch trotzdem mal das Gedankenexperiment: Was wäre wohl die öffentliche Reaktion wenn die DB ein paar Dorfbewohner in Grund und Boden geklagt hätte um ihr Bauprojekt durchziehen zu können?

Das wäre doch ganz schnell wieder zu einer "die da oben gegen uns kleine Leute"-Geschichte aufgeblasen worden.
20.01.2020 11:16  
 Nächstes Bild:



Joachimsthal ( Lkr. Barnim ) / 2015-08-01 /