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Wenn Pinguine Straßenbahn fahren...  
StVO-Quiz mit 9473 an der Poppelsdorfer Allee
Beschreibung: An diesem Fußgängerüberweg kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen, weil sowohl der Bahnfahrer als auch die Fußgänger auf ihr Vorrecht pochen. Doch wer darf hier zuerst? (mal sehen wer von euch als erstes den richtigen Paragraphen zur Hand hat)

Dies ist auch der einzige Fußgängerüberweg über Bahngleise, den ich kenne. Alle anderen sind, aufgrund der nicht ungefährlichen Situation entfernt oder in Ampeln umgewandelt worden.
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Datum: 15.01.2008 14:58
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Hinzugefügt von: Thomas
Kommentare
selleman
Member

Registriert seit: 25.08.2005
Kommentare: 539
Nach §19, Absatz 2
hat der Bahnverkehr vorrang.
Geht glaub ich auch so aus dem §26, Absatz 1 hervor.
Anders, wenn es einen Rückstau gibt, dann Regelt Absatz 2, dass der Fußgängerverkehr vorrang hat.

Ick hoff mal, datt dass richtig ist
15.01.2008 15:32 OfflinesellemanSelle.Bonn at t-online.de
Thomas
Member

Registriert seit: 31.10.2007
Kommentare: 491
jepp
das sollte man an solchen Stellen auch irgendwie deutlich machen, da die meisten Fußgänger von ihrem uneingeschränkten Vorrecht ausgehen...
15.01.2008 19:02 OfflineThomashttp://www.stadtbahn-koeln-bonn.de
selleman
Member

Registriert seit: 25.08.2005
Kommentare: 539
Ich werd bald zum Paragraphenreiter
bei der Ansammlung von Büchern die ich hier hab
15.01.2008 21:17 OfflinesellemanSelle.Bonn at t-online.de
Thomas
Member

Registriert seit: 31.10.2007
Kommentare: 491
Oje, sag bloß du bist auch Jurist??
15.01.2008 22:28 OfflineThomashttp://www.stadtbahn-koeln-bonn.de
selleman
Member

Registriert seit: 25.08.2005
Kommentare: 539
aber durch meinen Job hab ich zumindest alle SGB Bücher zu Hause. Daraus wurden dann noch STPO, BGB und noch andere Bücher, die ich nun hier für den privatbedarf horte
16.01.2008 02:23 OfflinesellemanSelle.Bonn at t-online.de
Housemusicfreak
Member

Registriert seit: 18.01.2008
Kommentare: 11
§ hää? *kopfkratz*
Viele Leute denken dass sie ihre Rechte kennen was ja auch zum Teil stimmen könnte. Nur einige meinen das sie dann alles dürfen. Es kam ja da schon oft zu Situationen Zwischen Strab Kom Fahrer & Füßgänger. Aber vielen nicht wie von Selleman schon geschrieben dass die Bahn vorrang hat. Das es da noch nie zum Tot eines Fußganger oder Radfahrer gekommen ist ist echt Glück. Aber wenn sollte man die Stadt dann verklagen. Weil , die könnten da ne Warn ampel hinbauen und die Bahn sollte vor Abfahrt & Ankunft schellen.
09.02.2008 11:19 OfflineHousemusicfreakxblack.snakex at yahoo.de
Brutus
Member

Registriert seit: 12.05.2007
Kommentare: 1073
Oft ist es so,dass erst was getan wird nachdem einer gestorben ist.
30.03.2008 14:52 OfflineBrutusdominikwendt at gmx.net
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9470 Btf Beuel am Start des Linienmarathons